Was ist Dolmetschen?

Dolmetschen ist eine mündliche Übertragung des gesprochenen Wortes von einer Sprache in die andere und umgekehrt. Wir dolmetschen für Sie aus dem Deutschen ins Polnische und aus dem Polnischen ins Deutsche z.B. bei folgenden Angelegenheiten: noterielle Beurkundungen, geschäftliche Besprechungen und Treffen, Verhandlungen, Messen, private Anlässe beim Standesamt und v.m.

Als allgemein vereidigte Dolmetscherin beim Landgericht Fulda dolmetsche ich natürlich auch für öffentliche Stellen wie Gerichte, Polizeibehörden, Jugendämter, JVA, TÜV-Stellen u. a.

Wann benötige ich einen allgemein vereidigten Dolmetscher?

Häufig hört man die Aussage „mein Cousin kann Polnisch (oder Deutsch), er hilft mir beim Übersetzen beim Notar”. Wenn Ihnen der Cousin auf der Post oder beim Möbelkauf um die Ecke hilft und für Sie dolmetscht (nicht übersetzt, da wir ja in solchem Fällen das „Gesprochene” in die andere Sprache übertragen), ist es gut, schön und löblich. Aber kein professioneller Notar wird Ihren Cousin als Dolmetscher bei einer noteriellen Beurkundung eines Kaufvertragens einer Immobilie einsetzten, es sei denn Ihrer Cousin ist ein vereidigter Dolmetscher. Die Eigenschaft „allgemein vereidigt” gibt Ihnen Auskunft darüber, dass die fremdsprachlichen Kompetenzen des Dolmetschers oder der Dolmetscherin beim zuständigen Landgericht nachgewiesen worden sind und dass diese Person die einschlägige Ausbildung und die nötige Praxis nachweislich besitzt.

Sie brauchen einen vereidigten Dolmetscher bei allen Gerichtsverhandlungen, bei noteriellen Beurkundungen, bei standesamtlichen Angelegenheiten – immer dann, wenn Aussagen wertneutral wiedergegeben werden müssen und die Verständigung der Parteien gewährleistet werden muss, um z.B. ein faires Urteil fällen zu können.

Bei privaten oder geschäftlichen Angelegenheiten sind Sie nicht verpflichtet einen Dolmetscher mit der Eigenschaft „allgemein vereidigt” zu bestellen. Für geschäfliche Termine, Verhandlungen, Schulungen oder Vertragsabschlüsse ist es aber sehr ratsam, auf die Qualifikationen erfahrener und vereidigter Dolmetscher nicht zu verzichten. Hier finden Sie allgemein vereidigte Übersetzer und Dolmetscher für alle Sprachen: justiz-dolmetscher.de

Honorar

Die Honorarberechnung richtet sich nach den branchenüblichen Preisen gemäß JVEG und des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer BDÜ und beträgt je nach Thematik und Komplexität sowie Vorbereitungsaufwand zwischen 70,00 und 90,00 Euro netto pro Stunde. Bei halb- oder ganztägigen Einsätzen können günstigere Pauschalen vereinbart werden. Neben dem Honorar für die reine Dolmetscherleistung sind bei mehrtägigen Einsätzen auch Spesen, Reise- und Übernachtungskosten sowie Parkgebühren und Eintrittskarten als zusätzliche Kosten zu berücksichtigen. Am besten setzen Sie sich mit mir in Verbindung, um Ihr individuelles Angebot zu erhalten: kontakt@polnischtranslation.de oder telefonisch unter: +49 (0)6652 182 037